Eine Meldung, die kürzlich in unserem Newsroom eintraf, liess aufhorchen: «Im Rahmen des COVID-19 Social Monitors, einer bei 2000 Personen durchgeführten Befragung, gaben 35 Prozent der Befragten an, dass sich ihre allgemeine Lebensqualität im Vergleich zur Zeit vor der Corona-Krise verschlechtert, neun v. H. sagten, dass sich ihre Lebensqualität verbessert habe.»
Der Covid-19 Social Monitor wird vom Institut für Gesundheitsökonomie der ZHAW und vom Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich durchgeführt. Dies zum Background der Untersuchung. Wenn Sie sich (und uns) jetzt fragen: «Wer zum Henker sind diese obskuren 9%? Und was ist das ZHAW?», dann müssen wir einräumen, dass auch uns all dies nie recht klar geworden ist. Bei der Universität Zürich ist die Lage jedoch eine andere – die Brüder kennen wir! Allerdings negativ: Vor Jahr und Tag erkühnte man sich an der Limmat, einen von uns eingereichten epochalen Dissertations-Jahrhundertentwurf «Die allgemeine Relativitätstheorie: E = mc2» schroff zurückzuweisen. Wegen angeblichen Diebstahls geistigen Eigentums; eine ersichtlich fadenscheinige Ausrede dafür, dass man an der ETH nicht in der Lage war, dem Autor in etwas grössere intellektuelle Höhen als (a + b)2 zu folgen. So viel zu den Usancen in der Stadt des Huldrych Zwingli und seiner Spiessgesellen.
Alles hat ein Ende…
Es wäre uns jetzt ein Leichtes, in den Chor derjenigen einzustimmen, die sich darin überbieten, ein vireninduziertes endloses Elend der Menschheit an die Wand zu malen. Beispiel gefällig? – «‹Ein Ende der Pandemie ist nicht vor dem 30. Februar 2065, 10:27 Uhr MEZ, zu erwarten›, erklärte Dr. Mabuse, Facility Manager beim Institut für epidemiologische Endzeitstudien in Castrop-Rauxel, auf mehrfache Nachfrage der BILD-Zeitung.» Solche Art von Berichterstattung überlassen wir gern den Revolverblättern vom Boulevard. WIR fühlen uns der Scientific Community verpflichtet. Und möchten auch nicht dazu beitragen, dass im Rahmen der allgemeinen Miesmacherei kein gutes Haar an nichts gelassen wird.
…nur die Wurst hat zwei!
Können Sie sich noch daran erinnern, dass wir mal ein Parlament hatten, das regelmässig in Bern tagte, bis es sich im Frühjahr 2020 selbst aus dem Spiel nahm? Wegen der Viruspanik ging dort vor Kurzem der denkwürdige Auftritt einer Nachwuchsdarstellerin aus der Schweizer Commedia-dell’arte-Szene nahezu unter. Nicht Hazel Brugger, sondern eine alberne Schiessbudenfigur mit dem Künstlernamen Maddalena Mortadella-Pocher aus Graubünden war es, die uns herzhaft zum Lachen brachte – Virus hin oder her. Damit sie bei ihrem Slapstick-Auftritt nicht gleich erkannt und aus dem Saal gewiesen werden konnte, hatte sie sich mit einer Gesichtsmaske fast unkenntlich gemacht. Mit Donnergetöse trampelte diese Mortadella, eidgenössisches Pendant zur österreichischen Conchita-Wurst, durch den Saal, bis sie von Isabelle Moret, Madame la Présidente, an deren Pult zitiert und in den Senkel gestellt wurde.
Tierisches im Parlament
Wir trafen Frau Mortadella danach in der Wandelhalle des Bundeshauses und fragten sie, ob sie von der Stiftung Theodora engagiert worden sei, um etwas Fröhlichkeit in die Volksvertreterversammlung zu bringen. Oder ob sie Chef-Lobbyistin eines chinesischen Gesichtsmaskenherstellers sei. «Verleumdung!!», brüllte sie uns im Kasernenhofton an, sie habe an diesem Morgen an einem Casting für eine Neuverfilmung des Edgar-Wallace-Gruselkrimis «Der Frosch mit der Maske» teilnehmen wollen. Daher ihre gelungene Verkleidung. Die Moret, diese welsche Schnepfe, habe ihr aber die Stimmung dermassen versaut, dass sie jetzt nach Hause gehen werde. Sie stampfte mit dem Fuss auf und verschwand. Während die Frau Präsidentin im Saal dachte «Schwing die Hufe, Alte!» und mit dem energischen Läuten ihrer Amtsglocke darauf hinwies, dass man sich nicht im Kasperletheater, sondern im Nationalrat befinde.
Fifty Shades of COVID-19
Kommen wir zurück zu Corona, dem derzeit mit riesigem Abstand beliebtesten Thema bei Talkshows, Brennpunkten und anderen sadomasochistischen TV-Veranstaltungen. Mit zurückgehenden Infektionsraten hat sich dabei die Diskussion sukzessive zur Frage verlagert, wie schnell und in welchem Umfang der Rückzug aus dem Lockdown erfolgen könnte. Oder, auf den kritischen Punkt gebracht: Wie viel darf ein Menschenleben kosten? Soll die Wirtschaft auch mit dem Risiko geöffnet werden, dass die Zahl der Toten wieder ansteigt? Oder wollen wir um den Preis des Wirtschaftszusammenbruchs gesund bleiben? Wer definiert eigentlich, was eine Risikogruppe ist? Machen die Jungen unverdrossen Corona-Partys, während den Alten die künstliche Beatmung verweigert wird? Dies wäre ein effizientes Verfahren, die AHV aus ihrer Schräglage zu befreien und eine angemessene Verzinsung der Pensionskassen zu garantieren.
Highway to hell
Artikel 82 der Schweizerischen Bundesverfassung lautet: «Niemand darf diskriminiert werden.» Unter Notrecht wurde den Risikogruppen dringendst davon abgeraten, das Haus zu verlassen. Bei uns darf niemand diskriminiert werden. Nach Wiedereröffnung der Coiffeursalons am 27. April wurde den Risikogruppen dringendst davon abgeraten, solche Etablissements aufzusuchen. Bei uns darf niemand diskriminiert werden. Not kennt kein Gebot? Im März 1933 verabschiedete der deutsche Reichstag das «Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich», das unter anderem die Bevölkerung in Gruppen mit unterschiedlichen Daseinsberechtigungen aufteilte. Und die neuen braunen Machthaber fanden schnell ein solches Gefallen an dieser effizienten Art von Volksgesundung, dass sie das nutzlos gewordene Parlament bis 1945 in Dauerurlaub schickten.